Vorsorge / Verfügung
Sorgen Sie vor für den Fall , dass Sie Ihre Urteilsfähigkeit verlieren. Sie können selber bestimmen, wer in einem solchen Fall für Sie Entscheidungen fällt. Wir giessen Ihre Wünsche in die richtige Form.
Auf diese Fragen haben wir Antworten:
Wie erstelle ich einen Vorsorgeauftrag?
Kann ich meinen Vorsorgeauftrag hinterlegen?
Warum sollte ich einen Vorsorgeauftrag machen?
Was für Voraussetzungen muss jemand erfüllen, damit ich ihn als Vorsorgebebeauftragten einsetzen kann?
Wie lange ist ein Vorsorgeauftrag gültig?
Brauche ich einen Vorsorgeauftrag, auch wenn ich verheiratet bin oder genügt das eheliche Vertretungsrecht?
Brauche ich eine Pateientenverfügung, wenn ich bereits einen Vorsorgeauftrag gemacht habe?
Muss ein Vorsorgeauftrag öffentlich beurkundet werden?
Wie tritt ein Vorsorgeauftrag in Kraft?
Wie kann ich sicherstellen, dass eine von mir ausgewählte Person als mein Beistand eingesetzt wird, wenn ich einmal urteilsunfähig sein sollte?
Was ist der Unterschied zwischen einem Vorsorgeauftrag, einer Vollmacht und einer Patientenverfügung?
Wie regle ich meine Altersvorsorge?
Kann ich mich als Selbständigerwerbende:r in der beruflichen Vorsorge (2. Säule) versichern?
Wer ist über die 2. Säule (BVG) versichert?
Soll ich die Säule 3a in eine Versicherung oder auf ein Konto einbezahlen?
Welche steuerrechtlichen Vorteile habe ich, wenn ich in die 2. oder 3. Säule einbezahle?
Standort Murten
Annemarie Lehmann-Schoop infamiliensachen
Französische Kirchgasse 12
3280 Murten